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Wir sind auf dem Weg zum Lobbyregister!

Hamburg steht aktuell auf Platz 1 im Transparenzranking 2021 (www.transparenzranking.de) der Open Knowledge Foundation e.V. und Mehr Demokratie e.V. – und das ist klasse! Unser Transparenzgesetz und das Transparenzportal sichern uns diesen Platz. Im Lobbyranking allerdings stehen wir nur auf Platz 13 von 16 (www.lobbyranking.de). Aber mir geht es nicht darum, auf einem Treppchen nach oben zu klettern. Nein, diese Rankings geben uns einen Hinweis, was wir in Hamburg noch brauchen, um ein transparenter Staat zu sein, also ein Staat, dem unsere Bürger*innen vertrauen – also dem IHR vertraut.

Lobbyismus ist keine schlechte Sache

Lobbyismus oder Interessenvertretung ist keine schlechte Sache per se. Vielmehr gehört sie zu einer Demokratie dazu und liefert wertvolles Fachwissen, zum Beispiel von Umweltverbänden oder wenn sie transparent und fair abläuft. Denn es ist wichtig, dass nicht der Verdacht aufkommt, dass Einzelinteressen zu Lasten des Gemeinwohls durchgesetzt werden. Ein Lobbyregister und ein legislativer und exekutiver Fußabdruck können dazu beitragen, dass das transparenter wird.

Was ist ein Lobbyregister?

In Kurz bedeutet das, dass Interessensvertretungen wie Verbände oder Unternehmen verpflichtet sind, sich im Lobbyregister einzutragen, bevor sie mit Senat oder Parlament Kontakt aufnehmen. Aber sie müssen übrigens nicht die Termine eintragen (also keine Kaffeetrinken oder E-Mails), nur sozusagen sich selbst. Dazu können Informationen zur finanziellen und personellen Ausstattung für Lobby-Tätigkeiten gehören.

… und was ist ein legislativer und exekutiver Fußabdruck?

Und der Fußabdruck sieht vor, dass der Senat (Exekutive) oder die Bürgerschaft (die Legislative) bei Gesetzesentwürfen und ggf. Rechtsverordnungen Stellungnahmen von Interessenvertretungen öffentlich machen müssen. Das gilt dann für Regierung und Opposition gleichermaßen, je nachdem, wer ein Gesetzesvorhaben einbringt. Allerdings sind Gesetzesvorhaben durch die Legislative, also durch die Bürgerschaft, super selten. 8 der 16 Bundesländer haben einen legislativen Fußabdruck eingeführt und 9 der 16 Bundesländer haben ein Lobbyregistergesetz, übrigens auch der Bund.

Das ist uns Grünen besonders wichtig

  1. Das Lobbyregistergesetz muss effektiv sein, es sieht also Bußgeldmöglichkeiten vor und es bezieht die mittelbare Staatsverwaltung mit ein.
  2. Es gibt eine öffentliche, anwendungsfreundliche Datenbank, die gleichzeitig den Datenschutz für die Interessensvertretungen achtet.
  3. Es ist uns wichtig, dass sowohl Senat als auch Bürgerschaft einbezogen werden, außerdem auch die mittelbare Staatsverwaltung (also z.B. die Hochbahn) und niedrigere Hierarchiestufen.

Der Antrag ist ein Prüfauftrag, das Gesetz kommt später.

Ein Lobbyregister und einen exekutiven und legislativen Fußabdruck einzuführen steht nicht in unserem Koalitionsvertrag mit der SPD (wer nachlesen will, was dort dazu steht, schaut hier auf S. 147 und S. 189). Umso schöner, dass wir gemeinsam auch Dinge außerhalb des Koalitionsvertrags bewegen können, die uns parteiübergreifend wichtig sind.

Den Antrag, den wir in der Bürgerschaft parteiübergreifend fast einstimmig beschlossen haben, sieht einen Prüfauftrag vor. Wir haben ein paar Eckpunkte vorgegeben, der Senat hat jetzt bis März Zeit zu prüfen, wie ein Lobbyregistergesetz umgesetzt werden kann. Idealerweise liegt dann auch schon ein konkreter Gesetzesentwurf vor. Unser Ziel ist es, in dieser Legislaturperiode ein Lobbyregistergesetz zu beschließen.

Und meine Rede dazu könnt ihr hier in der Mediathek der Bürgerschaft anschauen.

Den Antrag könnt ihr hier als PDF (11,8 KB) von der Parlamentsdatenbank herunterladen.

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