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Aus der Bürgerschaft: Mehr Liefer- und Ladezonen

Am Mittwoch haben wir in der Bürgerschaft mehr Liefer- und Ladezonen beschlossen. Welche Vorteile sie für Altona bringen, ob Handwerker*innen davon profitieren und ob wirklich Parkplätze wegfallen könnt ihr hier nachlesen.

Die Pkw-Zahlen in Hamburg steigen, gleichzeitig sinkt der Anteil der mit dem Auto zurückgelegten Wege. Das bedeutet, dass mehr Autos NOCH länger herumstehen und weniger Bewegung auf den Parkplätzen ist. In der Folge ist es für den zunehmenden Wirtschaftsverkehr immer schwieriger, Platz zum Halten beim Be- und Entladen zu finden. Häufig wird dann in der zweiten Reihe oder auf Gehwegen und in Kurven geparkt.

Deshalb haben wir mehr Liefer- und Ladezonen beschlossen!

Es profitieren… alle!

Mehr Liefer- und Ladezonen werden dazu führen, dass Paket- und Lieferdienste nicht mehr in Kurven und auf Gehsteigen parken, wenn sie nicht auf der Fahrbahn stehen wollen. Hier profitieren Fußgänger*innen von freien Wegen und von freien abgesenkten Bordsteinen für Menschen mit Kinderwägen und in Rollstühlen oder mit Gehwägen.

Radfahrer*innen müssen nicht mehr so häufig in den Gegenverkehr ausweichen, die Sichtbeziehungen werden besser und Radfahren wird sicherer und angenehmer.

Durch das Zweite Reihe-Parken entstehen Behinderungen und Rückstaus. Busse können nicht überholen oder müssten in den Gegenverkehr ausweichen. Liefer- und Ladezonen machen also unsere Busse pünktlicher und zuverlässiger. Im Übrigen ist das auch ein Vorteil für die Autofahrer*innen: Der Verkehrsfluss verbessert sich.

Unternehmen, Gewerbe und Geschäfte können leichter in der Nähe ihres Standorts be- und entladen, denn im Gegensatz zu regulären Parkplätzen ist auf den Liefer- und Ladezonen mehr los, die Fahrzeuge wechseln häufiger und schneller ist mal ein Platz frei.

… auch Handwerker*innen…

Handwerker*innen finden leichter einen Parkplatz bei Kund*innen: Sie können mit der üblichen Montage-Ausnahmegenehmigung, die im Rahmen von Bewohnerparkgebieten ausgegeben wird, stadtweit auf den Liefer- und Ladezonen mit eingeschränktem Halteverbot parken – und das ohne zeitliche Einschränkung. Übrigens dürfen sie mit der gleichen Ausnahmegenehmigung auch auf bewirtschafteten Parkplätzen parken, ohne die Parkuhr füttern zu müssen. Mit einer Notfall-Ausnahmegenehmigung gilt das auch, nur auf 5 Stunden begrenzt.

… und Menschen mit Schwerbehindertenparkausweis.

Menschen, die einen Sonderparkausweis für schwerbehinderte Menschen haben, dürfen u. a. in Zonen mit eingeschränktem Halteverbot bis zu drei Stunden parken. Das gilt für beide Parkausweisarten, dem blauen und orangenen Parkausweis. Die Art des Ausweises richtet sich nach dem Behinderungsgrad.

Parkplätze, Bewohnerparkgebiete – verschärft sich die Lage?

Natürlich werden keine Liefer- und Ladezonen auf Grünflächen oder auf den eh schon knappen Geh- und Radwegeflächen ausgewiesen. Auf keinen Fall soll dafür neu versiegelt werden. Stattdessen wird tagsüber der öffentliche Parkraum für den Liefer- und Ladeverkehr bevorzugt. Nachts ist das Parken von privaten Pkw dort erlaubt. Bewohner*innen – zum Beispiel in Bewohnerparkgebieten – sind – wenn sie überhaupt mal ihr Auto bewegen wohl eher nachts zu Hause und tagsüber mit dem Auto unterwegs.

Wir schaffen damit Platz für die Verkehre, die wirklich wichtig sind für unsere Stadt. Nämlich nicht für den stehenden privaten Pkw, von denen viele über Wochen hinweg nur ein oder zwei Tage bewegt werden und die durchschnittlich mehr als 23 Stunden pro Tag stehen. Gewerbe- und Lieferfahrzeuge dagegen werden genutzt, sind integraler Bestandteil unserer Wirtschaft und nutzen den öffentlichen Raum produktiv.


Wir schaffen damit Platz für die Verkehre, die wirklich wichtig sind für unsere Stadt. Gewerbe- und Lieferfahrzeuge sind integraler Bestandteil unserer Wirtschaft und nutzen den öffentlichen Raum produktiv.


Das steckt im Antrag

Deshalb haben wir am Mittwoch in der Bürgerschaft insgesamt mehr Liefer- und Ladezonen in Hamburg beschlossen. Das passiert von zwei Seiten: Einerseits wird der Senat Liefer- und Ladezonen an geeigneten Stellen ausweisen und dabei die Bedarfe der Gewerbetreibenden und KEP-Dienstleister*innen berücksichtigen. Andererseits wird das Antragsverfahren für Liefer- und Ladezonen optimiert und bekannter gemacht. Das Antragsverfahren gibt es schon, kennt nur kaum jemand. Mit dem Antragsverfahren können Geschäfte, Handwerksbetriebe oder KEP-Dienstleister*innen die Zonen beantragen. Die Zonen sind dann natürlich nicht für das jeweilige Unternehmen reserviert, sondern stehen nach wie vor allen zur Verfügung. Die Anträge werden geprüft, denn die Zonen müssen den Anforderungen in StVG und StVO entsprechen.

Damit die Liefer- und Ladezonen besser erkennbar sind, wird die Gestaltung und Beschilderung vereinheitlicht. Vereinheitlicht werden soll außerdem die Geltungsdauer des Halteverbots: private Fahrzeuge sollen in allen Zonen nur noch nachts parken dürfen. Das macht es leichter, das Halteverbot einzuhalten und die Zonen zu kontrollieren. Den Antrag mit allen Details findest du hier (Drs. 22/11038 als PDF 25,3KB herunterladen).

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